Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge zwischen der Tierbestattung Endless Love (im folgenden TEL genannt) und ihren Kunden. Gegenstand der Leistungserbringung ist die Abholung, Kühlung, Einzelkremierung im Tierkrematorium und Übergabe der Asche des verstorbenen Haustieres, sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen und Warenverkäufe. Dem Kunden stehen die AGB jederzeit im Internet und auf dem Auftragsformular (Rückseite) zur Einsicht zur Verfügung. Vertragliche Abänderungen, Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Auftrag, Bestellung
Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn er vom Kunden schriftlich in Form einer Auftragserteilung bestätigt und von der TEL gegengezeichnet wurde. Im Auftragsformular sind Name und Adresse des Kunden, Daten des verstorbenen Tieres, Angaben und Preise der ausgewählten Ware/n, Abholungs- und Zustellpreis, Einzelkremierungspreis und der Gesamtpreis angeführt. Ausgenommen von der Schriftform sind mündliche Vereinbarungen über Transportfahrten. Diese werden auch durch mündliche Absprachen bindend. Bereits gefahrene Kilometer werden verrechnet, auch wenn der Kunde kurzfristig seinen Auftrag storniert.
Leistungserbringung
Für TEL beginnt die Pflicht zur Leistungserbringung ab dem Zeitpunkt der mündlichen Zustimmung zur Übernahme-/Abholfahrt und Nennung eines ungefähren Abholzeitpunktes und Abholortes, sowie ab Unterzeichnung des Kundenauftrages und nach vollständiger Bezahlung der Auftragsgesamtsumme. Ist nichts anderes vereinbart, werden die abgeholten Tierkörper bis zum nächstmöglichen Kremierungstermin bzw. bis zur vollständigen Bezahlung aller vereinbarten Leistungen im Kühlraum aufbewahrt. Der Abholpreis wird ab Berndorf (PLZ 2560) kalkuliert und beinhaltet nur die Abholung. Die persönliche Zustellung der Urne wird gesondert verrechnet. Ein eventueller Eigentransport seitens des Kunden muss zwingend vorab mit der TEL vereinbart werden und unterliegt strengen hygienischen Vorkehrungen. Der Zutritt zur Betriebsstätte (Kühlraum) der TEL ist unbefugten Personen aus rechtlichen Gründen nicht gestattet. Bei Eigentransport nach Leobersdorf wird eine Pauschale von € 35,- für die Übernahme des Tieres und/oder € 25,- für die Übergabe der Urne in Leobersdorf berechnet. Bei Abholungen an Sonn- und Feiertagen und Einsätzen ab 21 Uhr wird ein Zuschlag von € 35,- berechnet.
Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er der rechtmäßige Tierbesitzer ist. Der Termin für die Einzelkremierung ist vom Eintreffen des Tieres bei der TEL, dem Tierkrematorium und dessen Auslastung abhängig. Die TEL ist stets bemüht den frühestmöglichen Kremierungstermin wahrzunehmen bzw. auf Kundenwünsche einzugehen. TEL verpflichtet sich nach Zahlungseingang den gesamten Auftrag innerhalb von 3 Wochen vollständig zu erfüllen.Bei unvorhersehbaren oder unverschuldeten Ereignissen bei der TEL, dessen Partner oder Lieferanten, die kurzfristig zu Lieferverzögerungen von Waren oder Dienstleistungen führen, ist der TEL eine angemessene Nachfrist von bis zu 4 Wochen zu gewähren. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde das Recht vom Auftrag zurückzutreten. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung oder Leistungserbringung ist ausgeschlossen.
Persönliche Übergabe
Der Übergabetermin der Asche wird vorab vereinbart. Der Übergabeort ist mündlich oder schriftlich zu vereinbaren. Der persönliche Rücktransport zum Abholort ist im Abholpreis nicht inkludiert.
Preise, Zahlung
Die angeführten Preise sind inklusive 20% Mehrwertsteuer. Änderungen sind vorbehalten.
Die gesamte Auftragssumme ist mit Vorauskasse vor der Übergabe der Asche/Urne zu entrichten. Dem Kunden stehen hierfür die Barzahlung, Bankomatkarten- oder Kreditkartenzahlung sowie Überweisung auf das BAWAG PSK Konto (BIC BAWAATWW, IBAN AT20 6000 0000 8432 3734) zur Verfügung. Die Zahlung sollte spätestens innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug nach Auftragserteilung/Rechnungslegung erfolgen. Nach Zahlungseingang beginnt die Leistungserbringungspflicht der TEL. Bei Gewichtsdifferenzen behaltet sich die TEL das Recht der Nachberechnung vor. Sollte keine Bezahlung oder Rückmeldung des Kunden innerhalb von 4 Wochen ab Abholung erfolgen, werden die angefallenen Kühlungskosten (€ 4,-/Tag ab Abholung) sowie 8% Verzugszinsen vom Auftragswert verrechnet. Der Besitzer hat die Möglichkeit nach 4 Wochen sein Tier innerhalb von 3 Tagen persönlich abzuholen. Nach dieser letzten Frist wird dann das Tier in einem Tierkörpersammelcontainer den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend entsorgt und der Aufwand berechnet.
Datenaufbewahrungseinwilligung gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Der Kunde stimmt freiwillig mit seiner Unterschrift zu, dass seine Daten und die Daten des Haustieres zur ausschließlichen Durchführung der Dienstleistung der Tierbestattung aufgenommen und für 5 Jahre aufbewahrt werden. Der Kunde erklärt sich einverstanden, Nachrichten der TEL per Telefon und/oder Email zum Zwecke der Auftragsabwicklung zu erhalten. Diese Einwilligung kann jederzeit telefonisch und schriftlich widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Gerichtsstand
Für alle Vertragsabschlüsse gilt das Österreichische Recht. Gerichtsstand ist das für den Geschäftssitz der TEL zuständig Gericht in Baden. Vertragliche Abänderungen, Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Stand: Mai 2024